42suite
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31. Juli 2026 · Version 2026-07-31-v1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die ausschließlich geschäftliche Nutzung der cloudbasierten Software 42suite. Maßgeblich bleiben das individuelle Vertragsangebot und ausdrücklich vereinbarte Sonderbedingungen.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragssprache
Anbieter und Vertragspartner ist Dennis Schott, handelnd unter reamote, Hauptstr. 35, 98660 Themar (nachfolgend „Anbieter“). Kontakt: [email protected].
Diese AGB gelten für die Bereitstellung und Nutzung von 42suite einschließlich vereinbarter Einrichtungs-, Migrations-, Support- und sonstiger Zusatzleistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen.
Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge
Der Vertrag besteht in folgender Rangfolge aus: (1) individuell ausgehandelten und ausdrücklich als vorrangig bezeichneten Vereinbarungen, (2) dem individuellen Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung, Preis-, Laufzeit-, Support- und SLA-Regelungen, (3) einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich Anlagen und (4) diesen AGB. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Schweigen, Leistungserbringung oder die Entgegennahme einer Zahlung gelten nicht als Zustimmung zu Bedingungen des Kunden.
3. Demo, Angebot und Vertragsschluss
Angaben auf Webseiten, in Präsentationen oder Werbematerialien sind unverbindlich und stellen kein Vertragsangebot dar. Auf Anfrage kann der Anbieter einen unentgeltlichen, regelmäßig auf vierzehn Kalendertage begrenzten Demo-Zugang mit Beispieldaten bereitstellen. Die Demo dient ausschließlich der Prüfung des Produkts, begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit und darf ohne ausdrückliche Freigabe nicht mit Produktivdaten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten genutzt werden.
Nach der Demo kann der Anbieter ein individuelles Vertragsangebot übermitteln. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb seiner Bindefrist in Textform oder mittels vereinbarter elektronischer Signatur annimmt und der Anbieter die Annahme in Textform bestätigt oder beide Parteien das Angebot unterzeichnen. Das Angebot kann einen abweichenden Abschlussmechanismus vorsehen.
Der Anbieter stellt dem Kunden diese AGB und die weiteren einbezogenen Vertragsunterlagen vor der Annahme so zur Verfügung, dass der Kunde sie speichern und unverändert wiedergeben kann. Es gilt die im Angebot bezeichnete Fassung. Die Freischaltung erfolgt erst nach Abschluss der erforderlichen Datenschutzvereinbarungen und den im Angebot genannten Voraussetzungen.
4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Anbieter stellt 42suite während der Vertragslaufzeit als browserbasierte Software zur Nutzung über das Internet bereit. Der konkrete Funktionsumfang, die freigeschalteten Module, die Zahl der namentlich lizenzierten Nutzer, Speichergrenzen, Einrichtungs- oder Migrationsleistungen und etwaige Schnittstellen ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der dort bezeichneten Leistungsbeschreibung.
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, 42suite während der Vertragslaufzeit für eigene betriebliche Zwecke durch die vereinbarte Zahl berechtigter Nutzer zu verwenden. Eine Überlassung von Quellcode oder eine Installation auf Systemen des Kunden ist nicht geschuldet.
42suite unterstützt betriebliche Abläufe, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, Personal-, Buchhaltungs- oder sonstige Fachberatung. Der Kunde bleibt für fachliche Entscheidungen, gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Freigaben sowie die Prüfung von Rechnungen, Auswertungen, Fristen und exportierten Dokumenten verantwortlich.
5. Betrieb, Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
Verbindliche Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten und Servicegutschriften gelten nur, soweit sie im Angebot oder in einem SLA ausdrücklich vereinbart sind. Unverbindliche Zielwerte auf der Webseite sind keine Beschaffenheitsgarantie. Support wird über die im Angebot oder Kundenbereich genannten Kontaktwege erbracht.
Der Anbieter darf Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsmaßnahmen durchführen. Planbare, wesentlich beeinträchtigende Wartungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt und in nutzungsarmen Zeiten ausgeführt. Notfallmaßnahmen können ohne Vorankündigung erfolgen, soweit dies zur Abwehr konkreter Gefahren erforderlich ist.
Der Anbieter darf 42suite technisch und funktional weiterentwickeln, wenn die vereinbarte Hauptleistung dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Bei einer wesentlichen nachteiligen Änderung informiert der Anbieter rechtzeitig. Kann keine gleichwertige Lösung bereitgestellt werden, darf der Kunde den von der Änderung betroffenen Leistungsteil zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Nutzerkonten und Pflichten des Kunden
Der Kunde benennt eine vertretungsberechtigte Kontaktperson und hält Vertrags-, Rechnungs- und Sicherheitskontakte aktuell. Nutzerkonten sind personenbezogen. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt und müssen nach dem Stand der Technik geschützt werden. Der Kunde sperrt nicht mehr berechtigte Nutzer unverzüglich und informiert den Anbieter ohne schuldhaftes Zögern über vermutete Konto- oder Sicherheitsverletzungen.
Der Kunde darf 42suite nicht rechtswidrig, missbräuchlich oder zur Beeinträchtigung der Sicherheit oder Verfügbarkeit einsetzen. Insbesondere unzulässig sind unberechtigte Zugriffsversuche, das Umgehen technischer Beschränkungen, Schadcode, automatisierte Lastangriffe sowie die Verarbeitung von Daten ohne erforderliche Rechtsgrundlage oder Berechtigung.
Der Kunde ist für die von ihm veranlassten Verarbeitungen, Inhalte, Weisungen, Rollen und Berechtigungen sowie für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Nutzung seiner Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass seine Nutzer diese Pflichten einhalten. Der Anbieter bleibt für die Sicherheit und vertragsgemäße Bereitstellung seiner eigenen Systeme verantwortlich.
7. Kundendaten, Nutzungsrechte und Rechte Dritter
Alle Rechte an den vom Kunden eingebrachten Daten, Dateien und Inhalten verbleiben beim Kunden oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die zur Speicherung, Sicherung, technischen Verarbeitung, Darstellung, Übertragung und vertragsgemäßen Bereitstellung erforderlichen, nicht ausschließlichen Rechte ein.
Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Bei schuldhaften Verstößen stellt er den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit er den Verstoß zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, überlässt ihm soweit rechtlich möglich die Verteidigung und trifft keine Anerkenntnisse oder Vergleiche ohne angemessene Beteiligung des Kunden.
Rechte an 42suite, der zugrunde liegenden Software, Dokumentation, Marken, Designs, Datenmodellen und sonstigen Anbieterleistungen verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Verarbeitungspflichten geht diese Vereinbarung vor. Unterauftragsverarbeiter werden nach den dort geregelten Voraussetzungen eingesetzt.
Beide Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim, schützen sie angemessen und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund zwingenden Rechts offenzulegen sind. Gesetzliche Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
9. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug
Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, werden für jedes Vertragsjahr vollständig im Voraus abgerechnet und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale. Weitergehende nachgewiesene Schäden bleiben ersatzfähig. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Gegenrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
Eine einseitige Preisänderung während einer vereinbarten Festlaufzeit erfolgt nicht. Preise für Verlängerungen oder zusätzliche Leistungen werden ausdrücklich vereinbart.
10. Laufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung
Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, beginnt der Vertrag mit dem dort genannten Termin und läuft fest für zwölf Monate. Er endet anschließend automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn sie im individuellen Angebot einschließlich Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist ausdrücklich vereinbart wurde.
Während einer Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer Kündigung wegen einer behebbaren Pflichtverletzung ist regelmäßig eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Der Kunde kann sie an [email protected] oder den im Vertrag bezeichneten Kontakt senden. Maßgeblich ist der Zugang. Nach Vertragsende gelten die Regelungen zu Datenexport, Wechsel und Löschung.
11. Sperrung bei Pflichtverletzungen
Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend und im erforderlichen Umfang sperren, wenn eine konkrete Gefahr für Sicherheit oder Integrität des Dienstes besteht, eine Nutzung offensichtlich rechtswidrig ist oder der Kunde trotz Mahnung mit einem wesentlichen Betrag in Verzug bleibt. Soweit Gefahr und Zweck der Maßnahme es zulassen, wird die Sperrung vorher angekündigt und eine angemessene Abhilfefrist gesetzt.
Der Anbieter berücksichtigt die Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Kunden, beschränkt die Maßnahme auf das notwendige Maß und hebt sie nach Wegfall des Grundes unverzüglich auf. Export- und gesetzliche Zugangsrechte werden nicht weiter als zwingend erforderlich eingeschränkt.
12. Leistungsstörungen und Mängelrechte
Der Kunde meldet reproduzierbare Störungen mit den verfügbaren Informationen unverzüglich über den vereinbarten Supportkanal. Der Anbieter untersucht gemeldete Mängel und behebt sie innerhalb einer den Umständen angemessenen Frist. Er darf eine gleichwertige Umgehungslösung bereitstellen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben bestehen. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Ansprüche bestehen nicht, soweit eine Störung überwiegend durch nicht vertragsgemäße Nutzung, Systeme oder Änderungen des Kunden oder nicht vom Anbieter verantwortete Drittkomponenten verursacht wurde.
13. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und insgesamt je Vertragsjahr auf 100 Prozent der für dieses Vertragsjahr vereinbarten Nettovergütung begrenzt.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Sie gelten nicht, soweit eine Beschränkung gesetzlich unzulässig ist, insbesondere nicht für zwingende Ansprüche betroffener Personen nach dem Datenschutzrecht.
14. Anbieterwechsel, Datenportabilität und Vertragsende
Der Kunde kann jederzeit in Textform verlangen, seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder in eine eigene IT-Infrastruktur zu übertragen oder nach Vertragsende löschen zu lassen. Eine gesonderte Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels besteht nicht. Der Anbieter bestätigt die Anfrage und die erforderlichen Mitwirkungsangaben zeitnah.
Der Anbieter unterstützt die Exit-Strategie des Kunden, stellt die erforderlichen Informationen bereit, wirkt mit angemessener Sorgfalt an der Geschäftskontinuität mit, informiert über bekannte Kontinuitätsrisiken und wahrt während Übertragung und Abruf das vereinbarte Sicherheitsniveau. Die reguläre Übergangsfrist beträgt höchstens 30 Kalendertage. Der Kunde darf sie einmal auf einen angemessenen Zeitraum verlängern. Ist die Frist technisch nicht einhaltbar, informiert und begründet der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen; die alternative Frist beträgt höchstens sieben Monate.
Der Standardexport, die gesetzlich erforderliche Wechselunterstützung und der Zugang zu einer hierfür bereitgestellten sicheren Exportschnittstelle sind ohne Wechselentgelt. Nur zusätzlich beauftragte, über die gesetzlichen Wechselpflichten hinausgehende Beratungs-, Bereinigungs-, Transformations- oder Migrationsleistungen werden nach einem vorher angenommenen Angebot vergütet.
Mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels endet der betroffene Dienst; der Anbieter bestätigt dies in Textform. Bei einem Wechsel vor Ablauf einer vereinbarten Festlaufzeit erfolgt keine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte. Noch offene Festvergütungen bis zum regulären Laufzeitende bleiben abzüglich ersparter Aufwendungen geschuldet und gelten als vorab offengelegte Folge der vorzeitigen Vertragsbeendigung.
Nach Abschluss der Übergangsfrist bleiben die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Danach löscht der Anbieter die Produktivdaten, sofern der Kunde keine längere Frist vereinbart hat und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Technisch unveränderliche Sicherungskopien werden ab diesem Zeitpunkt gesperrt, nicht in den Produktivbetrieb zurückgeführt und innerhalb weiterer 30 Kalendertage durch den regulären Sicherungszyklus überschrieben. Bei einer Wiederherstellung werden bereits vollzogene Löschungen erneut angewendet.
15. Online-Register der exportierbaren Daten und Formate
Dieses Register beschreibt abschließend die Kategorien der aus 42suite portierbaren Kundendaten und digitalen Vermögenswerte. Exportiert werden jeweils nur Daten aus den für den Kunden freigeschalteten Modulen und nur im Umfang seiner Berechtigung.
| Kategorie | Enthaltene Datenstrukturen | Regelformat |
|---|---|---|
| Organisation und Zugriff | Team- und Unternehmensstammdaten, Nutzer, Mitgliedschaften, Rollen, Berechtigungen, Einstellungen und benutzerdefinierte Felder | CSV und JSON |
| CRM und Vertrieb | Leads, Kunden, Unternehmen, Kontakte, Aktivitäten, Deals, Pipelines, Angebote, Aufträge und zugehörige Positionen und Statusverläufe | CSV und JSON |
| Projekte und Leistungen | Projekte, Aufgaben, Notizen, Zeiten, Budgets, Retainer, Kalenderdaten, Servicefälle, Wissensinhalte und Wartungsvertragsdaten, soweit freigeschaltet | CSV und JSON |
| Finanzen und Betrieb | Rechnungen, Gutschriften, Zahlungen, Ausgaben, Lieferanten-, Beschaffungs-, Bestands- und Buchungsdaten sowie zugrunde liegende Berichtsdaten, soweit freigeschaltet | CSV und JSON; erzeugte Belege zusätzlich PDF, soweit vorhanden |
| Personal und Recruiting | Mitarbeiterstammdaten, Anwesenheiten, Abwesenheiten, Bewerbungen, Onboarding-, Trainings- und Feedbackdaten, soweit freigeschaltet | CSV und JSON |
| Kommunikation | Nachrichten, E-Mail-Referenzen und gespeicherte Inhalte, Kommentare, Gesprächs- und Kalenderdaten sowie Zuordnungen zu Geschäftsvorgängen | CSV und JSON |
| Dateien und Dokumente | Vom Kunden hochgeladene oder für ihn gespeicherte Dateien, Anhänge und ihre beschreibenden Metadaten | Originalformat; Metadaten als CSV oder JSON |
| Historien und Konfiguration | Kundensichtbare Aktivitäts- und Auditverläufe, Vorlagen, Nummernkreise, Import-/Exporthistorien und fachliche Modulkonfigurationen | CSV und JSON |
Tabellarische Daten werden als UTF-8-kodierte CSV-Dateien, hierarchische Daten und Beziehungen als UTF-8-kodiertes JSON mit stabilen Kennungen und Dateien in ihrem gespeicherten Originalformat bereitgestellt. Das Exportpaket enthält ein Manifest mit Dateiliste, Kategorien, Beziehungen und Erstellungszeitpunkt. Soweit für den Wechsel erforderlich, stellt der Anbieter eine sichere, dokumentierte Exportschnittstelle in gleichem Umfang unentgeltlich bereit.
Nicht exportierbar sind ausschließlich interne Daten, die nicht unmittelbar oder mittelbar vom Kunden erzeugt wurden oder ihn betreffen: Quellcode, Binärdateien, Algorithmen, interne Datenmodelle und Sicherheitskonfigurationen des Anbieters, Passwörter und geheime Schlüssel, interne Administrations- und Supportnotizen, Missbrauchs- und Bedrohungssignale, interne Überwachungs- und Deploymentdaten sowie wirksam anonymisierte oder ausschließlich aggregierte Statistiken. Diese Ausnahmen dürfen den Wechsel nicht verhindern oder verzögern. In den Kundenbestand importierte Daten aus Drittintegrationen bleiben exportierbar, soweit der Kunde daran die erforderlichen Rechte besitzt.
16. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch ein außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegendes, auch bei angemessener Vorsorge nicht vermeidbares Ereignis verursacht werden. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich, begrenzt die Auswirkungen und nimmt die Leistung so bald wie möglich wieder auf. Zahlungsansprüche für bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen bleiben unberührt. Dauert die erhebliche Behinderung länger als 30 Tage, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil außerordentlich kündigen.
17. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter darf die veröffentlichte Fassung für künftige Verträge aktualisieren. Für einen bestehenden Vertrag gilt weiterhin die beim Vertragsschluss einbezogene Version. Inhaltliche Änderungen für bestehende Verträge bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien; eine rückwirkende Änderung findet nicht statt. Rein redaktionelle Korrekturen ohne Änderung des Regelungsgehalts begründen keine neue Vertragsfassung.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand am Geschäftssitz des Anbieters wird nur vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen. Individuell ausgehandelte Abreden bleiben unabhängig von der Form vorrangig. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Vertragslücken werden nach den gesetzlichen Vorschriften geschlossen.